Pkw-Ausbildung
Klasse B (beinhaltet AM/L):
ab 18 Jahren oder begleitet ab 17 Jahren
– Schaltwagen oder – Automatik-Fahrzeug
Klasse B96 (nur mit Klasse B [vorhandene Klasse B od. parallele Ausbildung Klasse B96]):
ab 18 Jahren
– Pkw mit Anhänger (Zulässiges Gesamtgewicht [Pkw mit Hänger zusammen] max. 4250 kg)
Zusätzlich vorgeschrieben für die Klasse B96 (Schulung in der Fahrschule; ohne offizielle Prüfung):
Theorie beinhaltet mindestens 150 Min.
Praktische Übungen (Rangieren, Rückwärtsfahrt etc.) mindestens 210 Min.
Fahrpraktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr (Abschluss) mindestens 60 Min.
Klasse BE (nur mit Klasse B [vorhandene Klasse B od. parallele Ausbildung Klasse B]):
ab 18 Jahren
– Pkw mit Anhänger (Zulässiges Gesamtgewicht Pkw bis 3500 kg + Hänger bis 3500 kg)
Vorgeschriebene Sonderfahrten für die Klasse BE:
- 3 Std. á 45 Min. auf Bundes- od. Landstraßen
- 1 Std. á 45 Min. auf Autobahnen od. Kraftfahrtstraßen
- 1 Std. á 45 Min. bei Dämmerung od. Dunkelheit