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Von Montag bis Freitag jeweils von 15:00 bis 19:00 Uhr

Zweirad-Ausbildungen

Klasse AM:

ab 16 Jahren

– Kleinkrafträder; – Roller; – Fahrräder mit Hilfmotor;
bis max. 45 km/h; bis max. 50 cm³

Klasse B 196 – Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Ab 25 Jahren und ununterbrochen seit den letzten 5 Jahren (oder länger) Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis der Klasse B.

– Krafträder mit bis zu einem Hubraum von 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der                     Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

Zusätzlich vorgeschrieben für die Klasse B196 (Schulung in der Fahrschule; ohne offizielle Prüfung)

Theorie beinhaltet mindestens 4 x 90 Minuten

Praktische Übungen mindesten 5 x 90 Minuten

Hierrüber erhalten die Antragsteller eine Bescheinigung gemäß Anlage 7b FeV, diese berechtigt zur Eintragung der Schlüsselzahl 196.

Zwischen Fahrschulung und Eintragung darf max. ein Jahr liegen.

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Klasse A1 (beinhaltet AM):

ab 16 Jahren

– Leichtkrafträder – Motorräder bis max. 125 cm³; bis max. 11 KW Motorleistung

Klasse A2 (beinhaltet A1, AM):

ab 18 Jahren

– Krafträder bis max. 35 KW Motorleistung

Klasse A (beinhaltet A1, A2, AM):

ab 25 Jahren

– Motorrad-Führerschein Klasse A ohne Einschränkungen

Die Theorie beinhaltet:

  • 12 Grundthemen
  • 4 Spezialwissensthemen für die Klassen A1, A2, A

 Die Fahrstunden:

Von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände gibt es einen prima Stufenplan, nach dem wir dich schulen. Das Schulungs-Prinzip „vom Leichten zum Schweren“ macht es für dich einfach, fahren zu lernen. Du hast wachsende Erfolgserlebnisse und entsprechend Spaß am Unterricht. Und falls mal etwas nicht auf Anhieb klappt: Gemeinsam schaffen wir das schon!

Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sonderfahrten für die Klassen A1, A2, A:

  • 5 Std. á 45 Min. auf Bundes- od. Landstraßen
  • 4 Std. á 45 Min. auf Autobahnen od. Kraftfahrtstraßen
  • 3 Std. á 45 Min. bei Dämmerung od. Dunkelheit

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Bei allen Zweirad-Fahrstunden begleitet dich dein Fahrlehrer mit einem Motorrad. 

So kann er dir richtiges Fahrverhalten in schwierigen Situationen direkt „live“ vorführen.

Mit dem „Vorbild-Fahrzeug“ im Blickfeld lernst du erfahrungsgemäß schneller (als bei einer Begleitung mit dem Pkw), kannst dich besser orientieren und bist mehr motiviert.