030 / 8 11 79 51

Von Montag bis Freitag jeweils von 15:00 bis 19:00 Uhr

ASF

Beim ersten Führerschein gibt es eine 2-jährige Probezeit. Diese Maßnahme soll helfen, die hohe Zahl von Unfällen bei jungen Fahranfängern einzudämmen. Die Probezeit fällt nur beim ersten Führerschein an.

Kommt es innerhalb der Probezeit zu einem schwerwiegenderen (= A-Verstoß) oder zwei leichteren (= B-Verstößen) Verkehrsvergehen, muss ein Aufbauseminar absolviert werden, und die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre.

Die Maßnahme besteht aus 4 Theorie-Sitzungen á 135 Min. plus einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung. 
Die Sitzungen werden in Gruppen von mindestens 6 bis max. 12 Teilnehmern abgehalten.
Maßnahmenzeitraum: 2 – 4 Wochen

 

Nach erfolgreich absolviertem Aufbauseminar gibt es von uns eine Teilnahme-Bestätigung zur Vorlage bei der Behörde.

ACHTUNG:
Wer unter Alkohol oder Drogen beim Fahren erwischt wird bzw. den Führerschein entzogen bekommt, wird von der Behörde meist verpflichtet, ein besonderes Aufbauseminar bei einem zugelassenen Verkehrspsychologen zu absolvieren.