030 / 8 11 79 51

Von Montag bis Freitag jeweils von 15:00 bis 19:00 Uhr

Pkw-Ausbildung

 

Klasse B (beinhaltet AM/L):

ab 18 Jahren oder begleitet ab 17 Jahren

– Schaltwagen oder – Automatik-Fahrzeug

 

 

Klasse B96 (nur mit Klasse B [vorhandene Klasse B od. parallele Ausbildung Klasse B96]):

ab 18 Jahren

– Pkw mit Anhänger (Zulässiges Gesamtgewicht [Pkw mit Hänger zusammen] max. 4250 kg)


Zusätzlich vorgeschrieben für die Klasse B96 (Schulung in der Fahrschule; ohne offizielle Prüfung):

Theorie beinhaltet mindestens 150 Min.
Praktische Übungen (Rangieren, Rückwärtsfahrt etc.) mindestens 210 Min.
Fahrpraktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr (Abschluss) mindestens 60 Min.

 

 

Klasse BE (nur mit Klasse B [vorhandene Klasse B od. parallele Ausbildung Klasse B]):

ab 18 Jahren

– Pkw mit Anhänger (Zulässiges Gesamtgewicht Pkw bis 3500 kg + Hänger bis 3500 kg)

Vorgeschriebene Sonderfahrten für die Klasse BE:

  • 3 Std. á 45 Min. auf Bundes- od. Landstraßen
  • 1 Std. á 45 Min. auf Autobahnen od. Kraftfahrtstraßen
  • 1 Std. á 45 Min. bei Dämmerung od. Dunkelheit